Fischereiprüfung

Ab dem 16. Lebensjahr benötigt man zum Angeln einen Fischereischein. Die Prüfung hierfür kann man ab dem 14. Lebensjahr ablegen. Jugendliche im Alter von 10 bis 16 benötigen zum Angeln nur den Jugendfischereischein (ohne Prüfung). Dieser berechtigt Sie allerdings nur zur Ausübung der Fischerei im Beisein eines Fischereischeininhabers. Kinder bis zum 10 Lebensjahr dürfen im Beisein eines Fischereischeininhabers beim Angeln assistieren, das Abhacken und das fachgeerchte töten des Tieres muss der Fischerreischeininhaber übernehmen.

Der RHEINISCHE FISCHEREIVERBAND VON 1880 e.V. führt auf Ebene seiner Bezirke Vorbereitungslehrgänge zur Fischerprüfung durch. Die Lehrgänge umfassen ca. 30 Unterrichtsstunden (zumeist verteilt über 10 Wochen) in Theorie und Praxis, damit die Lehrgangsteilnehmer in der Lage sind, die Prüfungsfragen der Verordnung über die Fischerprüfung zu beantworten.

Termine und Lehrgangsgebühren finden sie hier.