Hallo,
der Arbeitstag am 08.08.2021 fällt aus.
Nachdem neuen Infektionsschutzgesetz gilt bei einer 7 Tages Inzedenz von über 100 pro 100.000 Einwohner eine Ausgangsbeschränkungen zwischen 22 und 5 Uhr.
Dies betrifft auch das Nachtangeln.
Sollange die Ausgangsbeschränkungen gilt ist das Nachtangeln verboten.
Die “Notbremse” tritt erst dann wieder auĂźer Kraft, wenn die Inzidenz an fĂĽnf aufeinanderfolgenden Werktagen unter 100 liegt.
GruĂź der Vorstand